Schallschutz am BILSTER BERG

Jede Veranstaltung auf der Rundstrecke des BILSTER BERG benötigt eine sorgfältige Vorbereitung. Neben Veranstaltungsmanagement und Kundenbetreuung ist ein weiterer Punkt extrem wichtig: der Schallschutz. Um sicherzugehen, dass der Streckenbetrieb die zugelassene Lautstärke auf der Test- und Präsentationsstrecke nie überschreitet, überwacht ein Team aus Berlin und 2 Personen vor Ort das sogenannte Schall-Monitoring-System.

Doch wie funktioniert dieses System eigentlich?

Das Schall-Monitoring-System am BILSTER BERG arbeitet über ein sogenanntes Tagesschallkontingent – vorzustellen, wie ein Girokonto, von welchem Beträge abgebucht werden. Leise Fahrzeuge buchen kleine Beträge ab und laute Fahrzeuge größere. Ist das Konto leer, also das Schallkontingent aufgebraucht, ist kein weiteres Fahrgeschehen möglich und die Veranstaltung an diesem Tag zu Ende.

Das Tagesschallkontingent ist somit von drei Faktoren abhängig:

  1. die Anzahl der Fahrzeuge, die sich gleichzeitig auf der Strecke befinden;
  2. die Lautstärke der Fahrzeuge;
  3. die Fahrzeit über den Tag.

Das bedeutet zum Beispiel, dass bei einer geplanten Fahrzeit von zwei Stunden mehr laute Fahrzeuge die Strecke befahren können als bei einer Fahrzeit von neun Stunden.

Grundsätzlich lässt die Betriebsgenehmigung eine maximale Einzelfahrzeugschallleistung bis 138 dB(A) zu. Gemessen wird nach der Vorbeifahrt-Messmethode (s. DMSB-Handbuch blauer Teil, Geräuschvorschriften, Kapitel II).

Die Festlegung des Grenzwertes kann variieren. An Tagen mit hoher Teilnehmerzahl bzw. hoher Anzahl emissionsstarker Fahrzeuge gilt ein Grenzwert von maximal 128 dB(A). Fahrzeuge mit wiederholten Grenzwertüberschreitungen müssen am BILSTER BERG mit folgenden Restriktionen rechnen:

  • Wer den am Veranstaltungstag festgelegten Grenzwert überschreitet, wird darauf hingewiesen. (Dies ist eine Verwarnung und entsprecht einer „gelben Karte“.) Bei Wiederholung ist das Fahrrecht für den Betroffenen für den Veranstaltungstag vorerst verwirkt („rote Karte“).
  • Sollte sich der Lärmkontingentverzehr wieder nachhaltig entspannen, ist eine Rücknahme der „roten Karte“ möglich. Die Streckenleitzentrale ist angehalten, die Anzahl der Fahrzeuge auf der Strecke so zu regulieren, dass das Lärmkontingent bis zum geplanten Ende der Veranstaltung vorhält.

So werden mit Hilfe des Schallschutz-Monitoring-Systems alle Veranstaltungen zuverlässig überwacht, so dass der Lärmpegel immer im vorgeschriebenen Rahmen bleibt.

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