Darf ich mit Kurzzeitkennzeichen oder rotem Kennzeichen teilnehmen?

Die Teilnahme mit Kurzzeitkennzeichen oder roten Kennzeichen ist gestattet, solange der jeweilige Veranstalter dies nicht für seine Veranstaltung ausschließt. Bitte beachten Sie dazu die Ausschreibungsunterlagen des jeweiligen Veranstalters.

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