Gibt es auch Schallschutzrichtlinien für die Dynamikfläche?
Ja, die gibt es. Die maximal zulässige Schallleistung je Fahrzeug auf der Dynamikfläche beträgt 112 dB(A) bzw. 122 dB(A) für Reifenquietschen. In der Nachtzeit zwischen 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr ist kein Fahrbetrieb gestattet.
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