Zu welchen Tageszeiten dürfen Aufnahmen gemacht werden?

Film- und Photoaufnahmen sind grundsätzlich rund um die Uhr möglich. Für Aufnahmen außerhalb der Kernbetriebszeit von 20.00 Uhr bis 08.00 Uhr gelten die besonderen Regeln des Schallschutzes.

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